Hygienekonzept und Übergangsregeln für das Kampfkunst-Center-Goltern

1. Allgemeine Empfehlungen

• Teilnahme am Training ist nur erlaubt, ohne corona-spezifische Krankheitssymptome und nur, wenn in den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person bestanden hat.

• Bei der Nutzung der Hallen sind folgende Dinge zu tun:

  • Häufiges Lüften o Umkleiden bleiben geschlossen
  • Umziehen und Duschen zuhause
  • getrenntes Ein- und Ausgehen mit einhalten des Sicherheitsabstandes, Vermeiden von Warteschlangen
  • Regelmäßiges Reinigen von Trainingsgeräten und der Halle

• Bei mehreren Gruppen sind die Anfangs- und Endzeiten der Trainingseinheiten zeitlich zu verschieben, so dass die jeweiligen Sportler/innen nicht aufeinander treffen.

• Es sollten regelmäßig die Hände gereinigt werden, mindestens jedoch vor und nach dem Training (siehe auch allgemeine Handhygiene-Empfehlungen).

• Fahrgemeinschaften zum Training sind nicht erlaubt.

• Kein Mitbringen von Gästen oder Zuschauern.

• Nur mit Abstand husten oder niesen (Armbeuge), dabei möglichst wegdrehen oder die Gruppe kurz verlassen.

• Weiterhin gelten die allgemeinen Hinweise des Landes Niedersachsen 

 

2. Trainingsbetrieb

• Jede/r Sportler/in bringt seine/ihre eigene Ausrüstung mit, ein Austausch oder Verleihen vor, während oder nach dem Training ist nicht erlaubt.

• Die Sportler/innen kommen bereits in Trainingsbekleidung zum Trainingsort.

• Teilnahme nur mit frisch gewaschener Trainingsbekleidung.

• Der Eintritt in das Kampfkunst-Center-Goltern ist nur mit einem Mund-Nase-Schutz gestattet, welcher erst beim Erreichen des zugewiesenen Trainingsplatzes abzunehmen. 

• Es wird eine Anwesenheitsliste geführt, welche anschließend aufbewahrt wird, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.

• Der Zugang und das Verlassen der Hallen ist nur einzeln gestattet und muss mit einem Abstand von 2 Metern nacheinander passieren.

• Jedem/r Teilnehmer/inn wird ein Trainingsbereich zugewiesen, der in den Hallen markiert ist. Dieser Trainingsbereich wird über einen gekennzeichneten Weg erreicht und darf während des Trainings nur nach Absprache mit dem Trainer verlassen werden. Trotz des zugewiesenen Trainingsbereichs ist immer auf den Sicherheitsabstand von 2 Metern zu achten.

• Die Getränkeausgabe ist nicht gestattet, Getränke müssen selbst mitgebracht und vorzugsweise Beschriftet werden.

• Vor und nach dem Training sowie in Pausen ist der Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten.

• Um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten, muss die Anzahl der Teilnehmer/innen in der oberen Halle auf 6 und in der unteren auf 5 begrenzt werden.

• Ein Mund-Nase-Schutz sollte griffbereit mitgeführt werden, falls z.B. der Abstand im Falle von Verletzungen nicht eingehalten werden kann.

• Die Benutzung des Mund-Nase-Schutzes wird für technisches Training empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

• Der/die Trainer/in kontrolliert das Einhalten der Hygienevorschriften.

• Zu Beginn des Trainings erinnert der/die Trainer/in alle Sportler/innen an die einzuhaltenden Abstandsregeln. 

 

3. Trainingsinhalte

• Es darf nur kontaktlos trainiert werden. Auf Partnerübungen ist zu verzichten. Ausnahme sind hier Trainingspartner/innen aus dem eigenen Haushalt.

• Während des Trainings muss immer der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. 

• Auf körperlich stark belastende Übungen sollte verzichtet werden, oder der Abstand auf mindestens 10 Meter erhöht werden.

• Geeignete Techniken und Übungen sind z.B. o Training von Bewegungsabläufen o Schattenboxen o jegliche Einzelübungen o koordinations Übungen